Schnell ists passiert: Die Karten für den Besuch der Dürrenmatt-Inszenierung «Der Richter und sein Henker» im Theater Basel sind gekauft. Man freut sich auf den Abend – doch da machen heimtückische Grippeviren das Vorhaben zunichte. Statt im Theater verbringt man den Abend zu Hause im Bett.
Was tun mit dem gekauften Ticket? Die Regelungen der einzelnen Schweizer Bühnen sind zwar unterschiedlich. Gemeinsam ist indes allen: Es gibt kein Geld zurück für ein gekauftes Theaterticket. Doch die Bestimmungen werden in den einzelnen Häusern sehr flexibel ausgelegt, wie eine Umfrage des kulturtipp ergeben hat.
Abklären lohnt sich
Meist unnütz ist bei kurzfristiger Verhinderung eines Theaterbesuchs das Anklicken der Websites im Internet – dort sind lediglich die rechtlichen Bestimmungen aufgeführt. Aber es lohnt sich in jedem Fall, bei der Theaterkasse nachzufragen, was zu tun sei, wenn ein Billett in der Not nicht verwendet werden kann.
Beispiel Theater Basel. Man kann die Karte bis zum Vortag der Vorstellung für einen Unkostenbeitrag von 8 Franken umbuchen. Auch wer einen Aboplatz hat, muss im Krankheitsfall nicht verzweifeln. Man kann sich bis zum Vortag bei der Kasse melden. Sie nimmt eine Umbuchung vor, und der Besucher kann eine spätere Vorstellung der gleichen Inszenierung besuchen (Sonntag und Montag jeweils zwei Tage vor der Vorstellung). Umbuchen kostet ebenfalls 8 Franken.
Die Umtausch-Bestimmungen sind sehr unterschiedlich. So nimmt das Theater Chur gekaufte und nicht genutzte
Tickets an der Abendkasse in Kommission und versucht, sie abzusetzen. Aber Achtung: Der Besitzer erhält nur das effektiv von einem Dritten dafür bezahlte Geld zurück. Also beispielsweise lediglich die Hälfte, wenn ein Schüler statt eines Erwachsenen die in Kommission gegebene Karte übernimmt.
Entscheidend kann auch der Erfolg eines Stückes sein. Die Rückgabe eines Tickets für ausverkaufte Vorstellungen ist einfacher als für Inszenierungen, die ohnehin niemand sehen will.
Letzte Abholtermine
Auch ohne Rückgabewunsch gelten Regeln für das Abholen gekaufter Tickets, damit das Billett nicht verfällt. Bestellte Karten können bei den meisten Kassen bis eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn bezogen werden; aber nicht bei allen. Beim Theater Basel etwa sind bestellte Karten bereits am Vortag abzuholen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Beim Casinotheater Winterthur gilt nochmals etwas anderes: Wer dort seine Karte nicht «zwei, drei Tage vor der Vorstellung» abholt, wird telefonisch gebeten, das doch umgehend zu tun.
Schliesslich gibt es für Theaterbesucher und vor allem Abonnementbesitzer pragmatische Lösungen: Man schenkt das gekaufte, aber nicht genutzte Billett einem Bekannten. Damit vermeidet man bürokratische Umtriebe – und bereitet Freude.